Erforderliche Englischkenntnisse
Vorlesungen werden teilweise in englischer Sprache gehalten. Bei diesen Veranstaltungen sind auch die entsprechenden Prüfungsleistungen in englischer Sprache abzulegen.
Ist Englisch nicht die Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers, müssen die Sprachkenntnisse durch Vorlage eines der folgenden Tests (Original oder beglaubigte Kopie) nachgewiesen werden. Die angegebene Punktzahl/Note bezieht sich auf die Mindestanforderung:
- BEC– Cambridge Business English Certificate, Level 1 (Preliminary)
- EFB – English for Business, Level 2
- TELC – Europäische Sprachzertifikate:
- Certificate in English
- Certificate in English for Business Purposes
- TOEFL – Test of English as a Foreign Language
- Minimum Score: 47 (internet-based) or
- Minimum Score: 457 (paper-based) or
- Minimum Score: 137 (computer-based)
TOEFL an der Fachhochschule Osnabrück
- TOEIC – Test of English for International Communication
- Minimum Score: 550
- CELS - Certificate in English Language Skills, Preliminary
- IELTS - International English Language Testing System
- Minimum Score: 4,0
Der vorgelegte Test darf bei Studienbeginn nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Alternativ kann als Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse anerkannt werden:
- eine Bescheinigung über die Anfertigung der Abschlussarbeit (Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit) in englischer Sprache.
oder
- eine Bescheinigung über den studien- oder arbeitsbedingten Aufenthalt im Ausland (Studien- oder Geschäftssprache: Englisch) von mindestens einem halben Jahr.


